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Zeitwert
In der Buchhaltung versteht man unter dem «Zeitwert» den Anschaffungswert abzüglich der bisherigen Abschreibung, ggf. nach einer Wertkorrektur. Siehe auch den «beizulegenden Zeitwert» bzw. den «Fair Value». Er stimmt weitgehend mit dem Verkehrswert, dem Marktwert, bzw. dem Gemeinen Wert der Finanzverwaltung überein.
Im Versicherungswesen definiert der «Zeitwert» eines versicherten Gegenstands den jeweiligen Marktwert, d.h. bei sich abnutzenden Gütern (z.B. einem KFZ) den Neuwert abzüglich Wertverzehr durch Abnutzung, Alterung und Gebrauch. Eine Gebäudeversicherung für eine Immobilie auf der Basis des Zeitwerts wird nicht empfohlen. Hier ist die «gleitende Neuwert-Versicherung» vorzuziehen.
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