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Verkaufswert
Der Verkaufswert kommt als Begriff nur in den Beleihungsgrundsätzen den Banken vor. In der Praxis wird damit ein Wert bezeichnet, zu
dem das Objekt verkaufbar ist. Zu unterscheiden sind dabei Werte bei beabsichtigtem schnellem Verkauf und Werte, die als bestmöglicher Preis zu verstehen sind. Die Abrechnung solcher Gutachten erfolgt in aller Regel in Abhängigkeit vom Aufwand, der zur Erstellung
erforderlich ist.
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