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Wert bei Unternehmensfortführung
auch «Going Concern Value» Die TEGOVA, der Europäische Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter hat in der Übersetzung des «Blue Books» in welchem «Anerkannte Europäische Standards für die Immobilienbewertung» aus Sicht internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften niedergeschrieben sind, den «Unternehmensfortführungswert» wie folgt definiert:
Der Wert bei Fortführung eines Unternehmens ist der Wert, der durch seine nachgewiesene Geschäftstätigkeit geschaffen worden ist. Er drückt den Wert eines etablierten Unternehmens aus und wird durch Kapitalisierung der Gewinne dieses Unternehmens unter Berücksichtigung des Umsatzes und eventueller Verbindlichkeiten hergeleitet. Der so hergeleitete Wert umfaßt die Komponenten von Grund und Boden, der Gebäude, der Anlagen, Ausrüstung und Maschinen. Der Wert bei Unternehmensfortführung ist eher die Bewertung eines Geschäfts (Unternehmenswert) als die Bewertung von Eigentum an einzelnen Unternehmenseinheiten, selbst wenn die bei dieser Vermögensgattung anzuwendende Methodik sehr ähnlich sein kann. Im Rahmen dieser Bewertung sind die zuzurechnenden Immobilien unter dem Gesichtspunkt des «going concern», d.h. unter der Prämisse zu bewerten, dass das Unternehmen nicht liquidiert wird. |