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Bei Sonder- und Teileigentum (z.B. Eigentumswohnungen)

ist die Vorlage der vollständigen Teilungserklärung sowie ggf. des Aufteilungsplans und der Gemeinschaftsordnung erforderlich. Sie bestimmen den Eigentumsinhalt.

Außerdem benötigt der Sachverständige die Anschriften des Wohnungseigentums-Verwalters (WEG-Verwalter), eine Kopie der letzte beiden Protokolle der Eigentümerversammlungen und eine Kopie des Wirtschaftsplans.

Diese Unterlagen, sofern sie nicht in der Wohnungsakte gesammelt wurden, können meist über den Verwalter beschafft werden. Der Aufteilungsplan und die Teilungserklärung können gegen Kostenerstattung auch aus der Grundakte im Grundbuchamt beschafft werden.