Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt. Darüber hinaus sind die Nebenkosten-Abrechnungen erforderlich für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Bewertungsobjekts.
Auch wenn es für die Ertragswertermittlung nicht so sehr auf die tatsächlichen Roherträge ankommt - sie basiert in aller Regel auf der Grundlage der ortsüblichen, nachhaltig erzielbaren Erträge - so sind die tatsächlichen Erträge innerhalb der Bewertung doch insofern von Bedeutung, als Mehr- oder Mindermieten (neudeutsch heißt das over- bzw. underrented) für den überschaubaren Zeitraum innerhalb der sonstigen wertbeeinflussenden Umstände als Zu- bzw. Abschläge zu berücksichtigen sind.
Bei großen Objekten mit einer Vielzahl von Parteien ist eine zusammenfassende Aufstellung mit den wesentlichen Merkmalen der einzelnen Verträge (Wohnungsnummern, Wohnungslage im Objekt, Beginn, ggf. Ende der Mietverträge, letzte Erhöhung, Wohnungsgrößen, Ausstattungsbesonderheiten, Nettokaltmieten, Nebenkostenvorauszahlungen, Rückstände, sonstige Besonderheiten) eine sinnvolle Vorbereitung.