HOME
 
 NETWORKING
 
 AUFTRAG
   Erforderl.Unterlagen
   Altlast
   Bauakte
   Baulast
   Bauplanung
   Denkmal
   Eigentumswohnung
   Erschließung
   Flurkarte
   Grundbuch
   öffentlich gefördert
   Rohertrag
 
   Merkblatt
   Vollmacht
   Bewertungs-Antrag
   Honorare
   Schiedsgutachten
   Schiedsgutachten-
    Abrede
 
 LINKS
 
 FACHLEXIKON
 
 KNOW HOW
 
 FORSCHUNG/LEHRE
 
 DOWNLOADS
 
 KONTAKT
 
 IMPRESSUM
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Der öffentlich geförderte Wohnungsbau kennt hinsichtlich der Miethöhe andere gesetzliche Regelungen, als der frei-finanzierte Wohnungsbau. Diese Vorschriften gelten bis zur Rückzahlung der öffentlichen Darlehen und bei vorzeitiger Tilgung gibt es noch für einige Jahre eine Nachbindungsfrist.

Die Mieten richten sich nicht nach dem Wohnungsmietmarkt, sondern nach den gesetzlich vorgeschriebenen Kostenmieten. Auch für die Höhe der Verwaltungskosten gibt es Verordnungen. Häufig sind Belegungsrechte zu beachten.

Da sich die gesetzlichen Vorschriften von Jahr zu Jahr ändern und auch mehrfach vorzeitige Rückzahlungen unter besonderen Bedingungen möglich waren, ist jeder Fall besonders zu betrachten.

Deshalb ist ein Bescheid der Bewilligungsbehörde über die Bindungsfrist und nach Rückzahlung der öffentlichen Darlehen über die Nachbindungsfrist erforderlich. Zuständig sind in der Regel die Wohnungsämter der Gemeinden oder die Wohnungsbauförderungsanstalt der Länder.