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Notverkaufswert
Die TEGOVA, der Europäische Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter hat in der Übersetzung des «Blue Books» in welchem «Anerkannte Europäische Standards für die Immobilienbewertung» aus Sicht internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften niedergeschrieben sind, den «Notverkaufswert» wie folgt definiert:
Der Notverkaufswert, auch bekannt als Zwangsversteigerungswert; manche nennen ihn auch Liquidationswert (nicht im Sinne des § 20 WertV), ist manchmal für Bewertungen von Grundeigentum erforderlich, sofern es als Sicherheit für einen Kredit oder einer Schuldverschreibung dienen soll. Der Notverkaufswert entspricht der Marktwert-Definition, jedoch mit der Maßgabe, daß die für die Vermarktung zugestandene Zeit unverhältnismäßig kurz und die Werbung und Verfügbarkeit auf dem Markt inadäquat ist im Vergleich zu dem Zeitraum und den Werbemaßnahmen, die erforderlich sind, um auf dem Markt den besten Preis zu erzielen. Der Verkäufer kann auch unter Zwang oder Druck stehen.
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