Die TEGOVA, der Europäische Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter hat in der Übersetzung des «Blue Books» in welchem «Anerkannte Europäische Standards für die Immobilienbewertung» aus Sicht internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften niedergeschrieben sind, den «Negativwert» wie folgt definiert:
Negative Werte sind solche Werte, die für den Besitzer oder Eigentümer des Grundstückes eine rechtliche und somit eine wirtschaftliche Verbindlichkeit darstellen. Negative Werte entstehen, wenn Immobilien physischen, rechtlichen, finanziellen oder vertraglichen Verpflichtungen unterliegen, welche an ein Recht anknüpfen, einen negativen tatsächlichen oder hypothetischen Cash flow hervorbringen oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erfordern.
Die Immobilien wandeln sich in Verbindlichkeiten oder negative Werte.