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Leibrentenbarwertfaktor
Leibrentenbarwertfaktoren werden zur Ermittlung des Barwertes von Nießbrauchrechten, Wohnungsrechten, an die Lebenserwartung von Berechtigten gebundene Reallasten oder Altenteilsrechten und Pflegeverpflichtungen benötigt. Für sämtliche an das Leben einer Person gebundenen Rechte können keine Zeitrentenbarwertfaktoren, sondern nur Leibrentenbarwertfaktoren zum Einsatz kommen. Denn nur diese berücksichtigen neben der üblichen Lebenserwartung auch das Risiko der Überlebenswahrscheinlichkeit.
Zur Ableitung von Leibrentenbarwertfaktoren benötigt man zunächst einen Ertrag, der in der Regel monatlich vorschüssig anfällt. Dieser Ertrag wird für ein Jahr als Rate R ausgewiesen. Nun muss man die letzte veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamts heranziehen, weil die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung Jahr für Jahr leicht zunimmt.
Was kann man aus Sterbetafeln entnehmen?
Die aktuell veröffentlichten Sterbetafeln enden mit dem Alter 90. Zur Berechnung der aktuellen Leibrentenbarwertfaktoren benötigt man die jeweiligen Überlebenswahrscheinlichkeiten vom Alter x bis Alter x+1 «px» und die jeweilige Anzahl der Überlebenden im Alter x «lx». Für die Überlebenswahrscheinlichkeiten für die Altersklassen größer 90 Jahren muß man auf die statistischen Absterbetabellen der letzten nach der Volkszählung für das Jahr 1986/88 veröffentlichten allgemeinen Sterbetafel zurückgreifen und die heute längere Lebenserwartung durch Parallel-Verschiebung der jeweiligen Überlebenswahrscheinlichkeiten und der Anzahl der Überlebenden simulieren.
Der Leibrentenbarwertfaktor ist für jedes Geschlecht separat zu berechnen. Auch für jedes Alter muß der Faktor erneut separat berechnet werden. Zur Ermittlung des jeweiligen Barwertfaktors benötigt man den Differenzzinssatz zwischen dem sicheren Kapitalmarktzinssatz für den Zeitraum der aktuellen Lebenserwartung abzüglich der geschätzten Inflationsrate für diesen Zeitraum. Der Barwertfaktor «1/qn» wird nun für jedes Jahr der Überlebenswahrscheinlichkeit einzeln ermittelt, wobei «n» die Anzahl Jahre wiedergibt, die maximal bis zum 112. Lebensjahr erlebt werden könnten.
Anschließend wird die in jedem Jahr vorhandene Anzahl der Überlebenden «lx» durch die Anzahl der Überlebenden des aktuellen Lebensjahres dividiert. Schließlich wird der soeben berechnete Quotient mit dem jeweiligen Barwert multipliziert. Sämtliche Faktoren werden addiert und an die monatlich vorschüssige Zahlweise angepasst.
Sofern Sie ein Gutachten für Ihren Fall benötigen, werden wir gerne tätig. Wir sind u.a. zertifiziert für finanzwirtschftliche Zwecke. Sprechen Sie uns an.
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