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Fairer Wert

Die TEGOVA, der Europäische Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter, hat in der Übersetzung des "Blue Books" in welchem "Anerkannte Europäische Standards für die Immobilienbewertung" aus Sicht internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften niedergeschrieben sind, den «fairen Wert» (fair value) wie folgt definiert:

Der faire Wert ist ein Begriff der Buchführung, der in dem Internationalen Bilanzierungsprinzip 16 (IAS 16) verankert ist. Er wird definiert als «der Betrag, gegen den eine Immobilie zwischen einem aufgeklärten, erwerbsbereiten Käufer und einem aufgeklärten, veräußerungswilligen Verkäufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgetauscht werden kann.»

Damit handelt es sich bei diesem Wert sinngemäß um den Marktwert, den Verkehrswert bzw. den Gemeinen Wert.

Nach der veröffentlichten Meinung entspricht der Fair-Value-Begriff dem beizulegenden Zeitwert insofern, als dass sich der Zeitwert als der um die kumulierte planmäßige Abschreibung verminderte Marktwert definiert.

(Quelle Zeitschrift Immobilienwirtschaft www.iv-magazin.de 06/2005 Seite 19)