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Was leisten Experten?
Kluge Menschen haben den Begriff «Experte» treffend definiert. Einige dieser Definitionen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, denn auch wir mussten schmunzeln:
Genaue Expertise fixiert den Immobilienwert
Gutachten können dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Vor etwa zehn, zwölf Jahren kam der Großteil der Anfragen nach Gutachten von Gerichten oder Banken. Mittlerweile sind über 60 Prozent der Kunden Privatpersonen oder Unternehmen, die von einem unabhängigen Sachverständigen wissen wollen, welchen Marktwert ihre Immobilie hat.
Immer mehr Verbraucher lassen vor dem Kauf oder Verkauf den Wert der Immobilie von unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten bestimmen. Auch bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten, zu Beleihungszwecken oder bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt - eine Bewertung gibt Sicherheit über den Marktwert der Immobilie - in der Fachsprache Verkehrswert genannt.
Weil die Immobilie häufig den größten Vermögenswert darstellt, wollen immer mehr Kunden auf Nummer sicher gehen, und sich von unabhängiger Seite den Wert der Immobilie taxieren lassen. Vielfach lassen sich Erbauseinandersetzungen nur mit Hilfe eines Gutachtens schlichten. Dies macht gerade dann Sinn, wenn die eine Partei den Grundbesitz erbt und die andere Partei auszahlen soll. Mit einem Schiedsgutachten kann man oft verhindern, dass die Streitparteien Anwälte und Gerichte einschalten.
Insbesondere bei älteren Gebäuden oder wenn in den letzten Jahren keine Modernisierungen erfolgten, ist es für den Laien fast unmöglich, den Wert zu bestimmen. Auch bei halbfertigen Gebäuden oder im Ausbau befindlichen Häusern ist es kompliziert, die schon erbrachten und noch zu leistenden Handwerkerarbeiten genau zu taxieren. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und wir werden ab Herbst 2005 - sobald die letzten Fragen geklärt sind - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes aufnehmen und auf Wunsch einen Gebäude-Energiepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausstellen.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich so. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die Deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Neben diese Qualifikation ist in den letzten Jahren die europaweite Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 getreten, deren Bekanntheitsgrad ständig zunimmt und die qualitativ noch höhere Anforderungen stellt. Sie unterliegen einer ständigen Überwachung und sind zu regelmäßiger Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet.
Die Gutachtenleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Das genaue Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und liegt zwischen 1.000 € und 2.000 €. Es kann aber auch erheblich höher sein, wenn das Objekt größer und / oder schwieriger zu bewerten ist.
Die Kosten resultieren nicht zuletzt aus der Tatsache, dass der Sachverständige viele Stunden an der Ausfertigung der Berechnungen und der textlichen Fassung und Begründung der Ergebnisse arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen beschaffen muss. Oft muss auch spezielle Fachliteratur zu Rate gezogen werden.
Sorgfältig erstellte Gutachten brauchen Ihre Zeit.
Diese Recherche bei durchschnittlich zehn Behörden ist mit ein Grund dafür, dass die Auftraggeber oft sechs bis acht Wochen auf die Fertigstellung ihres Gutachtens warten müssen.
Ihr Auftrag liegt bei uns in guten Händen. Dafür stehen wir mit unserem guten Namen.
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