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Energie-Einspar-Verordnung EnEV 2007

Mit der neuen Energie-Einspar-Verordnung werden für sämtliche beheizbaren Gebäudearten Energieausweise - bisher oft noch als Energiepässe bezeichnet - eingeführt, wenn ein Gebäude errichtet, verkauft oder vermietet wird. Das gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Darüber hinaus müssen in Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Gesamtnutzfläche Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden, wenn sich dort Behörden oder Einrichtungen befinden, die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob das betreffende Gebäude verkauft oder neu vermietet wird.

Die EnEV 2007 enthält außerdem erstmals Vorschriften über die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen. Die neuen Anforderungen werden aufgrund der europäischen Gebäuderichtlinie gestellt, die eigentlich bereits bis 2006 in nationales Recht umzusetzen war.

Für alle Gebäudetypen kann der Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs ausgestellt werden. Zusätzlich ist ein verbrauchsbasierter Energieausweis für größere Wohngebäude und in der Übergangsphase für alle Gebäude erlaubt.

Für neue Wohngebäude wird weiterhin eine Grenze für den Primärenergiebedarf vorgegeben, die vom A/V-Verhältnis und der Nutzfläche abhängig ist. Für Nichtwohngebäuden kommt das Referenzgebäudeverfahren dazu. Der maximal erlaubte Energiebedarf hängt dabei von der Nutzungsart des Gebäudes ab. Sporthallen müssen z.B. ein niedrigeres Limit erfüllen als Kantinen.

Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Wir haben langjährige, nachgewiesene Erfahrungen in der Bewertung von Altbauten. Unser Mitarbeiter, Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Wilhelm Klein, ist staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nach der Landesbauordnung (SV-VO) und Ğdenağ-zugelassener Energieberater. Außerdem besitzt er die Zulassung zum Nachweis der energetischen Anforderungen der KfW zur Bewilligung der zinsgünstigen Modernisierungs-Darlehen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und wir machen seit 2005 - sofern unsere Auftraggeber dies wünschen, bzw. wenn der Objektzustand dies zwingend erfordert - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Gebäude-Energiepass mit 10-jähriger Gültigkeit.

Urkunde Nr. W2169 von der Ingenieurkammer Bau NRW - Bitte Anklicken