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Energie-Einspar-Verordnung EnEV reduziert Treibhausgase
Das Ziel ist klar und deutlich: Die durch den Menschen erzeugten Treibhausgase müssen drastisch reduziert werden! Dabei ergibt sich ein positiver Nutzen für jeden Eigentümer: Energieeffiziente Gebäude erzielen höhere Netto-Kalt-Mieten und damit höhere Verkehrswerte!
Die Hurricane im Herbst 2004 und 2005 haben uns wieder einmal deutlich gemacht, daß es so nicht mehr weiter gehen kann!
Bereits im Dezember 2002 ist die europäische Richtlinie EPBD «Energy Performance of Buildings Directive» in Kraft getreten. Ihre wesentlichen Inhalte:
Die Bundesregierung hat daraufhin folgende Ziele zum Klima- und Umweltschutz in der Energiewirtschaft formuliert:
Der Bestand an Wohngebäuden in Deutschland verteilt sich wie folgt:
Die Energiekosten für Gebäude sind seit 1995 um 55 % gestiegen:
Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Wir haben langjährige, nachgewiesene Erfahrungen in der Bewertung von Altbauten. Unser Mitarbeiter, Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Wilhelm Klein, ist staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nach der Landesbauordnung (SV-VO) und «dena»-zugelassener Energieberater. Außerdem besitzt er die Zulassung zum Nachweis der energetischen Anforderungen der KfW zur Bewilligung der zinsgünstigen Modernisierungs-Darlehen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und wir machen seit 2005 - sofern unsere Auftraggeber dies wünschen, bzw. wenn der Objektzustand dies zwingend erfordert - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Gebäude-Energieausweis mit 10-jähriger Gültigkeit.
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