Unter dem Bodenwert versteht man in Wertermittlungskreisen grundsätzlich den Wert des freigelegten bzw. unbebauten Grundstücks bei üblicher und (planungs- sowie bauordnungs-) rechtlich zulässiger sowie wirtschaftlich optimaler Nutzbarkeit. Es handelt sich dabei um den Wert, den das Grundstück unter der Fiktion besitzt, dass keine wesentlichen Bestandteile vorhanden sind.
Der Bodenwert ist (auch in den Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke - dort getrennt vom Wert der Gebäude und der Außenanlagen) in der Regel auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichspreisverfahren so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Er ist in besonderem Maße abhängig von der bauplanungsrechtlich zulässigen und tatsächlich realisierbaren Nutzung.
Liegen geeignete
Bodenrichtwerte vor, so können diese anstelle oder ergänzend zu den Vergleichskaufpreisen zur Bodenwertermittlung im Vergleichsfaktorverfahren herangezogen werden. Bodenrichtwerte sind geeignet, wenn sie entsprechend
- den örtlichen Verhältnissen,
- der Lage und
- dem Entwicklungszustand gegliedert und
- nach Art und Maß der baulichen Nutzung,
- dem erschließungs-(beitragsrechtlichen) Zustand und
- der jeweils vorherrschenden Grundstücksgestalt
hinreichend bestimmt sind.