Recognized European Valuer. TEGoVA, The European Group of Valuers Associations and b.v.s., Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger certified that Rolf Schubert has met all the requirements stipulated in the Recognition Document, is admitted to use this title
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Erbschafts- und Schenkungssteuer, Beispiele

Die Euro-Beträge gelten für Erwerbe, deren Steuer nach dem 31.12.2001 entstanden ist oder bis 31.12.2008 entsteht. Für Erwerbe vor dem 1.1.2002 gelten die entsprechenden DM-Beträge

1. Selbstgenutztes Einfamilienhaus,
8 Jahre alt, übliche Jahresmiete: 8.000 €, Grundstücksgröße 500 m², Bodenwert (umgerechnet) 300 € / m².
a) Ermittlung des Grundbesitzwerts:
Ausgangswert:
8.000 € x 12,5
=
100.000 €
Abschlag:
4 % von 100.000 €
-
- 4.000 €
verminderter Wert:
 
=
96.000 €
Zuschlag:
20 % von 96.000 €
+
19.200 €
Grundbesitzwert:
 
=
115.200 €
 
b) Ermittlung des Mindestwerts:
Bodenwert:
500 m² x 300 € / m²
=
150.000 €
Abschlag:
20 % von 150.000 €
-
- 30.000 €
Mindestwert:
 
=
120.000 €
 
c) Festsetzung des Bedarfswerts:
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird in diesem Fall der höhere Mindestwert von 120.000 € als Bedarfswert festgesetzt.
 
2. Fremdvermietetes Mehrfamilienhaus
Baujahr 1935, 67 Jahre alt, nur geringfügige Modernisierungen, übliche Jahresmiete: 20.000 €, Grundstücksgröße 500 m², Bodenwert (umgerechnet) 300 € / m².
a) Ermittlung des Grundbesitzwerts:
Ausgangswert:
20.000 € x 12,5
=
250.000 €
Abschlag:
25 % von 250.000 €
-
- 62.500 €
verminderter Wert:
 
=
187.500 €
Zuschlag:
 
-
0 €
Grundbesitzwert:
 
=
187.500 €
 
b) Ermittlung des Mindestwerts:
Bodenwert:
500 m² x 300 € / m²
=
150.000 €
Abschlag:
20 % von 150.000 €
-
- 30.000 €
Mindestwert:
 
=
120.000 €
 
c) Festsetzung des Bedarfswerts:
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird in diesem Fall der höhere Grundbesitzwert von 187.500 € als Bedarfswert festgesetzt.

Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.