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Baulastauskunft

Die Baulast - eine in einigen deutschen Ländern vorgesehene, freiwillig von einem Grundstückseigentümer übernommene, baurechtliche Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Bauvorschriften - wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen. In vielen Fällen ist es dem Bauherrn / Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen.

So kann z.B. die Herstellung von Stellplätzen unmöglich sein oder es an der wegemäßigen Erschließung fehlen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde oder vor einem Notar.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Dementsprechend kann eine solche Baulast (z.B. Stellplatz auf dem Nachbargrundstück) auch nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht. Man kann auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Negativauskünfte kosten meist 10 €, während Auszüge von vorhandenen Baulasten überwiegend 100 € je Eintrag kosten.

In Kaufverträgen findet sich oft ein Passus, dass der Notar die Vertragsparteien auf die Möglichkeit, das Baulastverzeichnis einzusehen, aufmerksam gemacht hat.

Der Auftraggeber kann dem Sachverständigen auftragen, das Gutachten unter Verzicht auf die Einsichtnahme im Baulastverzeichnis zu erstellen. Ein solcher (meist aus Kostenersparnisgründen ausgeübter) Verzicht führt jedoch tendenziell zu einer Entwertung der Aussagekraft des Gutachtens, weil dann eine Restunsicherheit verbleibt.