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Bauakte
In der Bauakte findet sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sowie der Kubatur. Halten Sie bitte die Bauakte für den Sachverständigen bereit. Ggf. wird er für die Bewertung wesentliche Unterlagen mitnehmen, um sie im Büro zu kopieren. Sie erhalten sämtliche Original-Unterlagen kurzfristig zurück.
Wohn- und Nutzflächen sowie Kubatur-Berechnungen
Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche abhängen und der Sach- oder Substanzwert von der Kubatur oder der Bruttogrundfläche des Gebäudes, sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung. Sollten diese Berechnungen nicht vorliegen, fehlerhaft oder unvollständig sein, ist der Sachverständige gerne bereit, ein Aufmaß zu nehmen. Baugenehmigung Insbesondere für Aussenbereichsgrundstücke nach § 35 BauGB, aber auch in vielen anderen Fällen ist die Vorlage der Baugenehmigung einschließlich sämtlicher Ergänzungen unverzichtbar. Sie bestimmt den Eigentumsinhalt und damit die Werthaltigkeit des Grundstücks.
Bei Hotels und Gastronomieobjekten sowie anderen konzessionspflichtigen Betrieben |