![]() ![]() |
![]() |
|
|
|
Bewertung altlastenbehafteter Liegenschaften
Die Umweltrisiko-Prognose
Die für den Eigentümer eines altlastenverdächtigen Grundstücks aussagefähige Altlastenbewertung muss den Anforderungen genügen, die an ein Verkehrswertgutachten gestellt werden. Dazu gehören u. a. das Objektivitäts- und das Konkretisierungsgebot. Die Konkretisierung verlangt, dass der Bewertung begründete Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt werden, und dass diese Begründung durch rationale Argumentationen untersetzt wird. Zentrale Aufgabe der Konkretisierung eines Altlastenrisikos ist die Herstellung des Bezugs der entscheidungserheblichen Fakten zu den jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen. Das geeignete Instrument zur monetären Altlastenbewertung ist die . Diese Methodik wird seit vielen Jahren im Versicherungswesen angewandt.
Das Ziel der Umweltrisikoprognose besteht zunächst in der Identifizierung der relevanten Risikofaktoren. Das sind alle diejenigen ökologisch relevanten Sachverhalte, die unter Beachtung der gegebenen Rechtsverhältnisse und ggf. von objektiven wirtschaftlichen Zwängen prognostisch dazu führen, dass Maßnahmen zu ergreifen oder zukünftig zu erbringen sind.
In einem zweiten Schritt erfolgt eine finanzielle Bewertung der einzelnen Risikofaktoren. Auf der Basis ortsüblicher Marktpreise werden die bei der Altlastensanierung entstehenden Kosten ermittelt. Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen für:
(Altlastensachverständiger) von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden- Gewässer, für Sanierung (Bodenschutz und Altlast, Sachgebiete 2 und 5) sowie Schadstoffe in Deponien
Hauptstraße 206, D-51465 Bergisch Gladbach
Tel.: +49 (2202) 2809- 0 · Fax.: +49 (2202) 2809-28 · mobil: 0173-5757 800 e-mail: info@dscweb.de · Internet: www.dscweb.de steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. |